Erbrecht

Im Erbrecht, der vorweggenommenen Erbfolge durch Vermögensübertragung zu Lebzeiten sowie der Unternehmensnachfolge gestalten und begleiten wir den Übergang des Unternehmens und des privaten Vermögens auf die nachfolgende Generation unter spezieller Beachtung der Besonderheiten im Familienunternehmen und der Sicherung und Versorgung der abgebenden Generation. Hierbei entwickeln wir erbrechtlich, gesellschaftsrechtlich und steuerlich optimale Lösungen.

Unsere Tätigkeit im Erbrecht schließt neben der Beratung bei der Abfassung letztwilliger Verfügungen wie Testamente und Erbverträge auch außergerichtliche und gerichtliche Erbauseinandersetzungen und die Errichtung von Stiftungen und Trusts ein.

Wir sind weiter als Testamentsvollstrecker tätig.