Rechtsgebiete

Wir bieten unseren anspruchsvollen Mandanten einen Full-Service von der Beratung über die Vertragsgestaltung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Wir vertreten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen auf folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht
Bankrecht
Baurecht
Erbrecht
Handelsvertreterrecht
Familienrecht
Immobilienrecht
Insolvenzrecht
Kapitalanlagerecht
Maklerrecht
Mietrecht
Strafecht

Wir unterstützen unsere Mandanten darüber hinaus selbstverständlich auch bei der Durchsetzung ihrer Forderungen oder dem Schutz vor Gläubigervollstreckungen im Zwangsvollstreckungsrecht.

Sollten Sie sich unsicher sein, wie Ihr rechtliches Problem / Ihr Fall einzuordnen ist und ob dieser einem der obigen Gebiete unterfällt, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne. Sollten wir zum Ergebnis kommen, dass wir für Ihre spezielle Fragestellung ausnahmsweise nicht über eigene Kernkompetenz verfügen, so empfehlen wir Ihnen gerne eine qualifizierte Partnerkanzlei.